Holle ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen (Deutschland)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7075 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
31188                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05062                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Derneburg, Derneburg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Holle, Am Markt 1, 49201 Holle  
2. Ordnungsamt Holle, Am Markt 1, 49201 Holle  
3. Bauamt Holle, Am Markt 1, 49201 Holle  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Holle – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat am 30.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 und der örtlichen Bauvorschrift „Störtenberg-Ost“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24/2 der Flur 15 in der Gemarkung Holle, am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Holle. Die Planunterlagen wurden zuletzt am 10.02.2023 bearbeitet.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.