Holle ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31188
Vorwahl
05062
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Derneburg, Derneburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
2. Ordnungsamt Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
3. Bauamt Holle, Am Markt 1, 49201 Holle
Gemeinde Holle – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Holle hat am 30.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 und der örtlichen Bauvorschrift „Störtenberg-Ost“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 24/2 der Flur 15 in der Gemarkung Holle, am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Holle. Die Planunterlagen wurden zuletzt am 10.02.2023 bearbeitet.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.