Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hollenstedt

Hollenstedt ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Harburg mit etwa 3600 Einwohnern
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Harburg
Einwohner
3807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21279
Vorwahl
04165
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
Aarbach, Dierstorf-Heide, Emmen, Ochtmannsbruch, Wennerstorf-Heide, Wickershausen, Aarbach, Dierstorf-Heide, Emmen, Ochtmannsbruch, Wennerstorf-Heide, Wickershausen
Adressen:
1. Gemeinde Hollenstedt
Am Markt 1
21279 Hollenstedt

2. Landkreis Harburg
Winsener Straße 1
21423 Winsen (Luhe)

3. Einwohnermeldeamt Hollenstedt
Am Markt 1
21279 Hollenstedt
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Hollenstedt arbeitet an mehreren Bebauungsplänen, darunter der Bebauungsplan "Am Teich", der Bebauungsplan "Ehemalige Gärtnerei" und der Bebauungsplan "Windenergieanlagen Ochtmannsbruch".
- Für den Bebauungsplan "Windenergieanlagen Ochtmannsbruch" soll ein Sondergebiet Windkraftanlage im Ortsteil Ochtmannsbruch ausgewiesen werden, um zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 m zu errichten.
- Es gibt Pläne zur Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen in Hollenstedt, einschließlich einer Entlastungsstraße und der Anbindung an die Autobahnanschlussstelle, sowie die Ausweisung von Wohnbauflächen und einer Fläche für den Bau eines neuen Samtgemeinde-Rathauses an der Moisburger Straße.
- Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Wohnbebauung und dem Bau des Samtgemeinde-Rathauses auf den Flächen der ehemaligen Gärtnerei an der Moisburger Straße einstimmig gefasst.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.