Holtsee (dänisch Holtsø) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1270 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24363,, 24361 (Lehmsiek)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04351, 04357
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Eiderhufe, Feldscheide, Grnhorst, Harfe, Harzhof, Hofholz, Hohenlieth, Krummlinde, Lagenburg, Lehmkuhl, Neuholtsee, Sandkaten, Seekate, Stratenbrook, Trömbek, Eiderhufe, Feldscheide, Grünhorst, Harfe, Harzhof, Hofholz, Hohenlieth, Krummlinde, Lagenburg, Lehmkuhl, Neuholtsee, Sandkaten, Seekate, Stratenbrook, Trömbek
Adressen:
1. Gemeinde Holtsee
Hauptstraße 1
24235 Holtsee
2. Amtsverwaltung Preetz
Am Markt 1
24211 Preetz
3. Kreisverwaltung Plön
Am Alten Markt 1
24214 Plön
Gemeinde Holtsee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.