Holzminden ist eine Stadt in Niedersachsen (Deutschland), ein Mittelzentrum und die Kreisstadt des Landkreises Holzminden sowie eine selbständige Gemeinde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37603
Vorwahlen
05531, 05536
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzminden
Markt 1
37603 Holzminden
2. Landratsamt Holzminden
Am Schloß 1
37603 Holzminden
3. Amtsgericht Holzminden
Kaiserstraße 18
37603 Holzminden
Gemeinde Holzminden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Holzminden bietet nun alle Bebauungspläne der Kommunen im Kreisgebiet online über ein GeoPortal an, das 24/7 abrufbar ist. Dieser Service ermöglicht es, Bebauungspläne und deren Begründungen als PDF-Datei herunterzuladen und auszudrucken, unabhängig von den Öffnungszeiten der Gemeindebüros. Das Portal ist auch auf Smartphones und Tablets nutzbar und enthält insgesamt 630 Bebauungspläne aus dem gesamten Kreisgebiet.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.