Holzsußra ist eine Gemeinde im thüringischen Kyffhäuserkreis
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Kyffhäuserkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
263 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
99713                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036020                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Holzsußra  
   Hauptstraße 1  
   99628 Holzsußra  
2. Bauamt Holzsußra  
   Am Markt 2  
   99628 Holzsußra  
3. Umweltamt Holzsußra  
   Lindenstraße 5  
   99628 Holzsußra  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Holzsußra – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.