Die Gemeinde Holzwickede (niederdeutsch: Hol(t)wicker) liegt am östlichen Rand des Ruhrgebiets, Nordrhein-Westfalen, und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Unna im Regierungsbezirk Arnsberg.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59439
Vorwahl
02301
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
2. Bürgeramt Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
3. Ordnungsamt Holzwickede
Hauptstraße 1
59439 Holzwickede
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 14:00
Dienstag: 07:30 - 14:00
Mittwoch: 07:30 - 14:00
Donnerstag: 07:30 - 14:00
Freitag: 07:30 - 13:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 60 für das Rausinger Feld in Holzwickede wurde im Januar 2024 aktualisiert. Dieser Plan dient der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen im nordwestlichen Gemeindegebiet, um bestehende Standorte an zukünftige Bedarfsentwicklungen anzupassen. Der Planbereich umfasst etwa 9,5 ha und liegt östlich der Vincenz-Wiederholt-Straße. Die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH ist mit dem Grunderwerb, der Planung, Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebiets beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Mai 2022 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 24. April bis 5. Mai 2023 statt, und die Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 24. April bis 25. Mai 2023 beteiligt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.