Hopsten ist eine Gemeinde an der Nordspitze der westfälischen Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt), durch dessen Lage es als Tor zu Westfalen bezeichnet wird
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
7704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48496
Vorwahlen
05458, 05457
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aa, Aa-Bauerschaft, Börnebrink, Breischen, Rschendorf, Staden, Aa, Aa-Bauerschaft, Börnebrink, Breischen, Rüschendorf, Staden
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hopsten
Hauptstraße 6
48496 Hopsten
2. Bürgeramt Hopsten
Hauptstraße 6
48496 Hopsten
3. Ordnungsamt Hopsten
Hauptstraße 6
48496 Hopsten
Gemeinde Hopsten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.