Horgau ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2998 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86497
Vorwahl
08294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auerbach, Bieselbach, Herpfenried, Horgauergreut, Lindgraben, Lftenberg, Schäfstoß, Streitheim, Weilerhof, Ziegelhauserhof, Auerbach, Bieselbach, Herpfenried, Horgauergreut, Lindgraben, Lüftenberg, Schäfstoß, Streitheim, Weilerhof, Ziegelhauserhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Horgau, Hauptstraße 1, 86497 Horgau
2. Finanzamt Augsburg-Land, Bismarckstraße 2, 86160 Augsburg
3. Landratsamt Augsburg, Prinzregentenstraße 4, 86153 Augsburg
Gemeinde Horgau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.