Horgau ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2998 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86497
Vorwahl
08294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auerbach, Bieselbach, Herpfenried, Horgauergreut, Lindgraben, Lftenberg, Schäfstoß, Streitheim, Weilerhof, Ziegelhauserhof, Auerbach, Bieselbach, Herpfenried, Horgauergreut, Lindgraben, Lüftenberg, Schäfstoß, Streitheim, Weilerhof, Ziegelhauserhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Horgau, Hauptstraße 1, 86497 Horgau
2. Finanzamt Augsburg-Land, Bismarckstraße 2, 86160 Augsburg
3. Landratsamt Augsburg, Prinzregentenstraße 4, 86153 Augsburg
Gemeinde Horgau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.