Hornbach ist eine Stadt in Rheinland-Pfalz im Landkreis Südwestpfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Südwestpfalz                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1427 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
66500                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06338                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Dennoch, Goffingsmhle, Großhornbach, Kleinhornbach, Oberbeiwalderhof, Ringweilerhof, Stuppacherhof, Unterbeiwalderhof, Dennoch, Goffingsmühle, Großhornbach, Kleinhornbach, Oberbeiwalderhof, Ringweilerhof, Stuppacherhof, Unterbeiwalderhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Hornbach  
   Hauptstraße 1  
   66424 Hornbach  
2. Ordnungsamt Hornbach  
   Hauptstraße 1  
   66424 Hornbach  
3. Finanzamt Pirmasens  
   Kaiserstraße 17  
   66954 Pirmasens  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Hornbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.