Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hornberg

Hornberg ist eine Stadt im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
4242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78132
Vorwahl
07833
Adresse der Stadtverwaltung
Bahnhofstraße 1–3, 78132 Hornberg
Bahnhofstraße 1–3, 78132 Hornberg 78132 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Reichenbach, Reichenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg

2. Ordnungsamt Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg

3. Bürgeramt Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg
Gemeinde Hornberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 09:00 - 11:30 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 11:30
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Hornberg hat kürzlich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Panoramapark“ gefasst und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Projekt umfasst den Bau eines Erlebnisspielplatzes, eines Panoramapark-Pavillons und optional eines Schrägaufzugs auf dem Schlossberg. Die Planung zielt auf die Erhöhung der Attraktivität der Stadt als Freizeit- und Wohnstandort, die Stärkung des Tourismus und die barrierefreie Anbindung an den Ortskern. Die reinen Baukosten werden auf 4,9 Millionen Euro geschätzt. Das Planungsverfahren umfasst eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung sowie eine Umweltprüfung.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.