Hornberg ist eine Stadt im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
4242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78132
Vorwahl
07833
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Reichenbach, Reichenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg
2. Ordnungsamt Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg
3. Bürgeramt Hornberg
Hauptstraße 1
78132 Hornberg
Gemeinde Hornberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Hornberg hat kürzlich den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Panoramapark“ gefasst und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Projekt umfasst den Bau eines Erlebnisspielplatzes, eines Panoramapark-Pavillons und optional eines Schrägaufzugs auf dem Schlossberg. Die Planung zielt auf die Erhöhung der Attraktivität der Stadt als Freizeit- und Wohnstandort, die Stärkung des Tourismus und die barrierefreie Anbindung an den Ortskern. Die reinen Baukosten werden auf 4,9 Millionen Euro geschätzt. Das Planungsverfahren umfasst eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung sowie eine Umweltprüfung.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.