Huglfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau im Pfaffenwinkel und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Huglfing mit den weiteren Mitgliedsgemeinden Eberfing, Eglfing und Oberhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82386
Vorwahl
08802
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achberg, Berg, Deimenried, Eyach, Grasleiten, Kreilhof, Maxlried, Rameck, Rechetsberg, StNikolaus, Steinweiler, Thalhausen, Achberg, Berg, Deimenried, Eyach, Grasleiten, Kreilhof, Maxlried, Rameck, Rechetsberg, StNikolaus, Steinweiler, Thalhausen
Adressen:
1. Gemeinde Huglfing, Hauptstraße 1, 82386 Huglfing
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Kaiserstraße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Amtsgericht Weilheim in Oberbayern, Kaiserstraße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.