Husum (nordfriesisch Hüsem) ist Kreisstadt des Kreises Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
23.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25813
Vorwahl
04841
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altmeierhof, AmPfahl, Augsburg, Darrigbllkoog, Dingsbll, Dockkoog, Dreisprung, Engelsburg, Finkhaus, Finkhaushallig, GroßVarlingen, Grntal, Hagedornzaun, Halbmond, Hörn, Hohlacker, Honnenshof, Hppbrcke, Ingwershörn, Ipernstedt, Kielsburg, Koogshaus, Lagedeich, Lund, Margaretenkoog, Mildeburg, Mildstedtfeld, Mhlendeich, Neumeierhof, Nobiskrug, Norddeich, Osterholz, Platenhörn, Rantrumermarsch, Rantrumfeld, Rosendahl, Rosendahlfeld, Rterland, Schauendahl, Schwesingfeld
Adressen:
1. Stadt Husum, Am Markt 1, 25813 Husum
2. Kreis Nordfriesland, Am Bullentor 1, 25813 Husum
3. Agentur für Arbeit Husum, Norderstraße 3, 25813 Husum
Gemeinde Husum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Husum habenSeveral neuere Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Bebauungspläne stattgefunden:
- Der Bebauungsplan Nr. 115 "Hüsem Park" wurde mit detaillierten Planzeichnungen, Begründungen und verschiedenen Fachbeiträgen wie Artenschutz, Bodengutachten und Lärmtechnischen Untersuchungen erstellt und veröffentlicht.
- Für die Obere Neustadt wurde ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) aktualisiert, das auf vorbereitenden Untersuchungen basiert und Teil des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" ist. Dieses Konzept umfasst Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets.
- Im März 2023 begannen Bauarbeiten für einen Anbau am Kreishaus in der Marktstraße 6 in Husum, was Teil der städtischen Entwicklung ist, obwohl es nicht direkt einen Bebauungsplan betrifft, zeigt es die aktuelle Bauintensität in der Stadt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.