Jahrhunderts die Textilherstellung mit zwei Fabriken auf ihrem Gebiet an Bedeutung. Als Teil der vorderösterreichischen Vogtei Zell im Wiesental blieb Häg-Ehrsberg nach der Reformation katholisch und kam erst 1806 an das Großherzogtum Baden. Häg-Ehrsberg ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Lörrach. Seit dem Niedergang der Wiesentäler Textilindustrie in der zweiten Hälfte des 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
841 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79685
Vorwahl
07625
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Häg-Ehrsberg
Hauptstraße 1
79689 Häg-Ehrsberg
2. Landratsamt Lörrach
Kaiserstraße 9
79539 Lörrach
3. Bürgeramt Häg-Ehrsberg
Hauptstraße 1
79689 Häg-Ehrsberg
Gemeinde Häg-Ehrsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.