Häg-Ehrsberg ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Lörrach. Das Gemeindegebiet ist auch als Hinterhag bekannt und umfasst 22 Dörfer, Zinken und Häuser. Häg-Ehrsberg zählt 854 Einwohner (31. Dezember 2017) und erstreckt sich über eine 2503 Hektar große Gemarkung. Das Gemeindegebiet ist auch als Hinterhag bekannt und umfasst 22 Dörfer, Zinken und Häuser
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
841 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79685
Vorwahl
07625
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Häg-Ehrsberg
Hauptstraße 1
79689 Häg-Ehrsberg
2. Landratsamt Lörrach
Kaiserstraße 9
79539 Lörrach
3. Bürgeramt Häg-Ehrsberg
Hauptstraße 1
79689 Häg-Ehrsberg
Gemeinde Häg-Ehrsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.