Das Gemeindegebiet ist auch als Hinterhag bekannt und umfasst 22 Dörfer, Zinken und Häuser. Häg-Ehrsberg ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Lörrach. Seit dem Niedergang der Wiesentäler Textilindustrie in der zweiten Hälfte des 20. Nachdem die Gemeinde lange von der Landwirtschaft geprägt war, gewann ab Mitte des 19
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
841 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79685
Vorwahl
07625
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Häg-Ehrsberg
Hauptstraße 1
79689 Häg-Ehrsberg
2. Landratsamt Lörrach
Kaiserstraße 9
79539 Lörrach
3. Bürgeramt Häg-Ehrsberg
Hauptstraße 1
79689 Häg-Ehrsberg
Gemeinde Häg-Ehrsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.