Höchenschwand ist eine Gemeinde im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg.
                    
                        
                                
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Freiburg                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Waldshut                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2703 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
79862                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
07672, 07755                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Amrigschwand, Attlisberg, Ellmenegg, Frohnschwand, Heppenschwand, Ober-Weschnegg, Segalen, Strittberg, Tiefenhäusern, Unter-Weschnegg                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Höchenschwand  
   Hauptstraße 24  
   79862 Höchenschwand  
2. Ordnungsamt Höchenschwand  
   Hauptstraße 24  
   79862 Höchenschwand  
3. Finanzamt Waldshut-Tiengen  
   Bahnhofstraße 2  
   79761 Waldshut-Tiengen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Höchenschwand – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.