Höchenschwand ist eine Gemeinde im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Waldshut
Einwohner
2703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79862
Vorwahlen
07672, 07755
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Amrigschwand, Attlisberg, Ellmenegg, Frohnschwand, Heppenschwand, Ober-Weschnegg, Segalen, Strittberg, Tiefenhäusern, Unter-Weschnegg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Höchenschwand
Hauptstraße 24
79862 Höchenschwand
2. Ordnungsamt Höchenschwand
Hauptstraße 24
79862 Höchenschwand
3. Finanzamt Waldshut-Tiengen
Bahnhofstraße 2
79761 Waldshut-Tiengen
Gemeinde Höchenschwand – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.