Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München.
                    
                        
                                
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Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
11.166 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
85635                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08102                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn  
   Rathausplatz 1  
   85614 Höhenkirchen-Siegertsbrunn  
2. Landratsamt München  
   Thomas-Wimmer-Ring 1  
   80539 München  
3. Finanzamt München Land  
   Thomas-Wimmer-Ring 1  
   80539 München  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn plant einen Bebauungsplan für das Ortszentrum, um das Ladensterben und die Verödung des historischen Ortskerns zu verhindern. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bereich rund um die Rosenheimer Straße als „Urbanes Gebiet“ auszuweisen, das vielfältige Nutzungen wie Gewerbe, Wohnen, soziale und kulturelle Einrichtungen umfasst. Eine Veränderungssperre wurde verhängt, um bauliche Veränderungen vor dem Abschluss des Verfahrens zu verhindern. Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen abgeben, und es wird ein Infoabend veranstaltet.
Zudem fand recently eine Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Siegertsbrunn, westlich der Faistenhaarer Straße" statt, die vom 28. November 2024 bis 15. Januar 2025 dauerte.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                         
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.