Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis München.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85635
Vorwahl
08102
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Rathausplatz 1
85614 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Landratsamt München
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
3. Finanzamt München Land
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn plant einen Bebauungsplan für das Ortszentrum, um das Ladensterben und die Verödung des historischen Ortskerns zu verhindern. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bereich rund um die Rosenheimer Straße als „Urbanes Gebiet“ auszuweisen, das vielfältige Nutzungen wie Gewerbe, Wohnen, soziale und kulturelle Einrichtungen umfasst. Eine Veränderungssperre wurde verhängt, um bauliche Veränderungen vor dem Abschluss des Verfahrens zu verhindern. Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen abgeben, und es wird ein Infoabend veranstaltet.
Zudem fand recently eine Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan "Siegertsbrunn, westlich der Faistenhaarer Straße" statt, die vom 28. November 2024 bis 15. Januar 2025 dauerte.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.