Die Gemeinde Höhenland liegt im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg)
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
1028 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16259
Vorwahlen
033451, 033454
Adresse der Gemeinde
Adressen:
1. Höhenland Gemeindeamt
Hauptstraße 12
12345 Höhenland
2. Höhenland Bauamt
Kirchweg 5
12345 Höhenland
3. Höhenland Umweltamt
Waldstraße 8
12345 Höhenland
Gemeinde Höhenland – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Höhenland, speziell im Ortsteil Leuenberg, ist ein mega-Bauprojekt geplant, das auf einer Brachfläche zwischen der Berliner-Bahnhofstraße und der Gartenstraße entstehen soll. Dieses Projekt umfasst den Bau von Wohnungen und Geschäften und soll dem Ortsteil eine neue Mitte geben. Der Bürgermeister von Höhenland hofft auf die baldige Realisierung des Projekts, das vom Bauordnungsamt des Landkreises unterstützt wird.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.