Höhr-Grenzhausen ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Westerwaldkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9368 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56203                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02624                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Eishaus, Farbmühle, Grenzau, Hubertushof, Kühnsmühle, Meyersberg, Niesmühle, Schützenhaus                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Höhr-Grenzhausen  
   Rathausstraße 1  
   56203 Höhr-Grenzhausen  
2. Ordnungsamt Höhr-Grenzhausen  
   Rathausstraße 1  
   56203 Höhr-Grenzhausen  
3. Einwohnermeldeamt Höhr-Grenzhausen  
   Rathausstraße 1  
   56203 Höhr-Grenzhausen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Höhr-Grenzhausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Bebauungsplan für das Rastal Center in Höhr-Grenzhausen hat Fortschritte gemacht, aunque die neuesten spezifischen Nachrichten sich auf andere Themen konzentrieren. Ein Bebauungsplan, der jedoch nicht direkt mit dem Rastal Center verbunden ist, betrifft die 7. Änderung des Bebauungsplans Scheidberg, der am 31. Oktober 2024 in Kraft getreten ist.
Zudem gab es Diskussionen und Beschlüsse im Verbandsgemeinderat über die Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes (RROP) Mittelrhein-Westerwald, insbesondere bezüglich der Planung von Windkraftanlagen in der Nähe von Höhr-Grenzhausen, die jedoch kritisch gesehen werden due zu Bedenken bezüglich des Trinkwasserschutzes und des Landschaftsbilds.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.