Hörgertshausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mauern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1997 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85413
Vorwahl
08764
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammersberg, Fuchswinkl, Gütersberg, Haslreuth, Holzhäuseln, Holzmichl, Linden, Margarethenried, Reißen, Sammetsreith, StAlban, Sixt, Spitz, Spitzstidl, Stadlhof, Wiesenberg
Adressen:
1. Gemeinde Hörgertshausen, Hauptstraße 1, 85413 Hörgertshausen
2. Landratsamt Freising, Hauptstraße 1, 85354 Freising
3. Finanzamt Erding, Am Schloßpark 1, 85435 Erding
Gemeinde Hörgertshausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.