Hösbach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und liegt im Vorspessart, 5 km von Aschaffenburg, etwa 70 km von Würzburg und rund 50 km von Frankfurt am Main entfernt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
13.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63768
Vorwahlen
06021, 06024
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Schmerlenbach, Winzenhohl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hösbach
Hauptstraße 1
63768 Hösbach
2. Finanzamt Aschaffenburg
Am Schloß 1
63739 Aschaffenburg
3. Landratsamt Aschaffenburg
Bahnhofstraße 1
63739 Aschaffenburg
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet «Ziegeläcker» in Hösbach soll bis zum 31. Dezember 2024 fertiggestellt sein. Das Gebiet liegt nordwestlich des Schulzentrums zwischen Wenighösbacher und Schöllkrippener Straße und umfasst eine Fläche von etwa 5,15 ha, davon 1,74 ha für allgemeine Wohngebiete.
Der Marktgemeinderat Hösbach hat den Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, und der Bebauungsplan wurde recently erneut öffentlich ausgelegt, um die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zu diskutieren.
Die Planung zielt auf die Schaffung eines modernen und ökologischen Wohngebiets ab, mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Bodenschonung und soziale Bedürfnisse der Bevölkerung.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.