Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hünfeld

Hünfeld ist eine Stadt im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36088
Vorwahlen
06652, 06672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brückenmühle, Grüneau, Hasenberg, Herbertshöfe, Mittelleimbachshof, Neunhards, Oberleimbachshof, StHubertus, Stendorf, Unterleimbachshof
Adressen:
1. Stadt Hünfeld
Am Markt 1
36088 Hünfeld

2. Landkreis Fulda
Wiesenstraße 2
36043 Fulda

3. Agentur für Arbeit Fulda
Wiesenstraße 1
36043 Fulda
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hünfeld beinhalten die Verfügbarkeit und Details verschiedener Bebauungspläne der Stadt. Es gibt mehrere Bebauungspläne für verschiedene Bereiche wie den Innenstadtbereich, das Industriegebiet Nord-Ost, den Erweiterungsbereich für die Kläranlage und andere spezifische Gebiete wie Im Hachtel/Großenbacher Straße und Klosterstraße/Wallweg/Am Mühlgraben.

Zusätzlich gibt es Pläne für spezifische Projekte, wie den Bebauungsplan Nr. 25 Teil II für das Großenbacher Tor/Haingärten und den Bebauungsplan Nr. 25 Innenstadtbereich Teil II, Block 9 für die Hauptstraße/Kaiserstraße/Rathausberg, die gleichzeitig die Aufhebung der ursprünglichen Pläne beinhalten.

Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten oder Ereignisse aus dem Jahr 2025, die direkt auf Hünfeld bezogen sind, aber die Stadt verfügt über eine Vielzahl von Bebauungsplänen, die für verschiedene Entwicklungsprojekte bestimmt sind.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.