Hünfeld ist eine Stadt im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36088
Vorwahlen
06652, 06672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brückenmühle, Grüneau, Hasenberg, Herbertshöfe, Mittelleimbachshof, Neunhards, Oberleimbachshof, StHubertus, Stendorf, Unterleimbachshof
Adressen:
1. Stadt Hünfeld
Am Markt 1
36088 Hünfeld
2. Landkreis Fulda
Wiesenstraße 2
36043 Fulda
3. Agentur für Arbeit Fulda
Wiesenstraße 1
36043 Fulda
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hünfeld beinhalten die Verfügbarkeit und Details verschiedener Bebauungspläne der Stadt. Es gibt mehrere Bebauungspläne für verschiedene Bereiche wie den Innenstadtbereich, das Industriegebiet Nord-Ost, den Erweiterungsbereich für die Kläranlage und andere spezifische Gebiete wie Im Hachtel/Großenbacher Straße und Klosterstraße/Wallweg/Am Mühlgraben.
Zusätzlich gibt es Pläne für spezifische Projekte, wie den Bebauungsplan Nr. 25 Teil II für das Großenbacher Tor/Haingärten und den Bebauungsplan Nr. 25 Innenstadtbereich Teil II, Block 9 für die Hauptstraße/Kaiserstraße/Rathausberg, die gleichzeitig die Aufhebung der ursprünglichen Pläne beinhalten.
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten oder Ereignisse aus dem Jahr 2025, die direkt auf Hünfeld bezogen sind, aber die Stadt verfügt über eine Vielzahl von Bebauungsplänen, die für verschiedene Entwicklungsprojekte bestimmt sind.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.