Hürtgenwald ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Düren.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
8798 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
52393                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02429                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Hürtgenwald – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Hürtgenwald sindSeveral Bebauungspläne im Gange:
- Ein Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich von Vossenack – Katzenharth ist geplant, das Plangebiet umfasst 19,99 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu Flächen für Versorgungsanlagen mit Photovoltaikanlage und landwirtschaftlicher Nutzung.
- Ein weiterer Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage südwestlich Vossenack – Wolberknipp ist vorgesehen, das Plangebiet umfasst 19,92 ha und ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans.
- Ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet Germeter ist in der Planung, der Geltungsbereich umfasst etwa 5,9 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu gewerblichen und gemischten Bauflächen.
Diese Pläne befinden sich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.