Hürtgenwald ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
8798 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52393
Vorwahl
02429
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Hürtgenwald – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hürtgenwald sindSeveral Bebauungspläne im Gange:
- Ein Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich von Vossenack – Katzenharth ist geplant, das Plangebiet umfasst 19,99 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu Flächen für Versorgungsanlagen mit Photovoltaikanlage und landwirtschaftlicher Nutzung.
- Ein weiterer Bebauungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage südwestlich Vossenack – Wolberknipp ist vorgesehen, das Plangebiet umfasst 19,92 ha und ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans.
- Ein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet Germeter ist in der Planung, der Geltungsbereich umfasst etwa 5,9 ha und erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans zu gewerblichen und gemischten Bauflächen.
Diese Pläne befinden sich im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.