Die Bergbaustadt Ibbenbüren ist eine Mittelstadt und die größte Stadt in der westfälischen Region Tecklenburger Land sowie nach Rheine die zweitgrößte im Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
51.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49477, 49479
Vorwahlen
05451, 05455, 05456, 05459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dieckenberg, Schafberg
Adressen:
1. Stadt Ibbenbüren, Rathausplatz 1, 49477 Ibbenbüren
2. Kreis Steinfurt, Wilhelmstraße 10, 48565 Steinfurt
3. Agentur für Arbeit Ibbenbüren, Wilhelmstraße 57, 49477 Ibbenbüren
Gemeinde Ibbenbüren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ibbenbüren findet am 10. Februar 2025 eine öffentliche Versammlung statt, um über den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schierloh II zu informieren. Diese Versammlung dient der Überarbeitung und Diskussion des Bebauungsplans.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.