Anschließend war Iffeldorf bis zur Säkularisation im Besitz des Klosters Wessobrunn. Von etwa 1860 bis 1961 war der Ort stark durch den Gutsbetrieb Staltach der Familie Maffei geprägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2754 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82393
Vorwahlen
08856, 08801
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eizenberg, Heuwinkl, Obereurach, Oberlauterbach, Ponholz, Rettenberg, Schwaig, Staltach, Steinbach, Untereurach, Unterlauterbach, Eizenberg, Heuwinkl, Obereurach, Oberlauterbach, Ponholz, Rettenberg, Schwaig, Staltach, Steinbach, Untereurach, Unterlauterbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Iffeldorf
Hauptstraße 1
82393 Iffeldorf
2. Landratsamt Weilheim-Schongau
Kaiserstraße 20
82362 Weilheim in Oberbayern
3. Bürgerbüro Iffeldorf
Hauptstraße 1
82393 Iffeldorf
Gemeinde Iffeldorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.