Igensdorf ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Forchheim.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
5133 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
91338                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09192, 09126                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bremenhof, Dachstadt, Eichenmhle, Letten, Lettenmhle, Mitteldorf, Neusleshof, Pommer, Rsselbach, Stöckach, Unterlindelbach, Weidenmhle, Bremenhof, Dachstadt, Eichenmühle, Letten, Lettenmühle, Mitteldorf, Neusleshof, Pommer, Rüsselbach, Stöckach, Unterlindelbach, Weidenmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Igensdorf  
   Hauptstraße 1  
   91338 Igensdorf  
2. Landratsamt Erlangen-Höchstadt  
   Am Weichselgarten 9  
   91058 Erlangen  
3. Ordnungsamt Igensdorf  
   Hauptstraße 1  
   91338 Igensdorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Igensdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.