Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Iggensbach

Iggensbach ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2161 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94547
Vorwahl
09903
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 39, 94547 Iggensbach
Hauptstraße 39, 94547 Iggensbach 94547 Bayern DE
Website
Ortsteile
Binderberg, Degelreit, Eilberg, Felln, Frommerding, Gstein, Haderbach, Handlab, Hardt, Haselleithen, Holling, Kopfsberg, Khholz, Langenhardt, Langenhart, Leithen, Matzing, Mhlberg, Mhlholz, Ochsenweid, Reichenbach, Schssellehen, Trainding, Westermaning, Wrzing, Binderberg, Degelreit, Eilberg, Felln, Frommerding, Gstein, Haderbach, Handlab, Hardt, Haselleithen, Holling, Kopfsberg, Kühholz, Langenhardt, Langenhart
Adressen:
1. Gemeinde Iggensbach, Hauptstraße 1, 94547 Iggensbach
2. Landkreis Passau, Heiliggeiststraße 1, 94032 Passau
3. Finanzamt Passau, Böhmerwaldstraße 1, 94032 Passau
Gemeinde Iggensbach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.