Igling ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Igling.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86859
Vorwahl
08248
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Geiselsberg, Oberigling, Rollmhle, Geiselsberg, Oberigling, Rollmühle
Adressen:
1. Gemeinde Igling
Hauptstraße 1
86917 Igling
2. Landratsamt Landsberg am Lech
Hauptplatz 1
86899 Landsberg am Lech
3. Amtsgericht Landsberg am Lech
Am Schloß 1
86899 Landsberg am Lech
Gemeinde Igling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.