Ihlienworth hat rund 1.600 Einwohner auf einer Fläche von etwa 40 km²
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04755
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmKanal, Auedeich, Dreihausendorf, Hasendorf, KleineGeest, Kuhlenfelde, Medemstade, Mislag, Mittelteil, Siedenteil, Straßdeich, Vierhausendorf, Westerende, Wetternweg, AmKanal, Auedeich, Dreihausendorf, Hasendorf, KleineGeest, Kuhlenfelde, Medemstade, Mislag, Mittelteil, Siedenteil, Straßdeich, Vierhausendorf, Westerende, Wetternweg
Adressen:
1. Gemeinde Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
2. Einwohnermeldeamt Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
3. Ordnungsamt Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
Gemeinde Ihlienworth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.