Ihlienworth [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌiːli̯ən'vɔ:ʁt] (niederdeutsch Helnnworth) ist eine niedersächsische Gemeinde in der Samtgemeinde Land Hadeln im Landkreis Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21775
Vorwahl
04755
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmKanal, Auedeich, Dreihausendorf, Hasendorf, KleineGeest, Kuhlenfelde, Medemstade, Mislag, Mittelteil, Siedenteil, Straßdeich, Vierhausendorf, Westerende, Wetternweg, AmKanal, Auedeich, Dreihausendorf, Hasendorf, KleineGeest, Kuhlenfelde, Medemstade, Mislag, Mittelteil, Siedenteil, Straßdeich, Vierhausendorf, Westerende, Wetternweg
Adressen:
1. Gemeinde Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
2. Einwohnermeldeamt Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
3. Ordnungsamt Ihlienworth
Hauptstraße 1
21714 Ihlienworth
Gemeinde Ihlienworth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.