Illschwang ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
2026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92278
Vorwahl
09666
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichazandt, Altensee, Ammersricht, Angfeld, Augsberg, Dollmannsberg, Eckertsfeld, Einsricht, Frankenhof, Frechetsfeld, Gehrsricht, Geigenwang, Haar, Hackern, Hermannsdorf, Höfling, Mörswinkl, Neuöd, Nonnhof, ™dputzberg, Ottmannsfeld, Pesensricht, Reichenunholden, Reichertsfeld, Ritzelsdorf, Ritzenfeld, Rothsricht, Schöpfendorf, Seibertshof, Sunzendorf, Wirsfeld, Woffenricht, Woppenthal, Aichazandt, Altensee, Ammersricht, Angfeld, Augsberg, Dollmannsberg, Eckertsfeld
Adressen:
1. Gemeinde Illschwang
Hauptstraße 1
92281 Illschwang
2. Ordnungsamt Schwandorf
Stadtplatz 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Am Schloß 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Illschwang – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.