Illschwang ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
2026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92278
Vorwahl
09666
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichazandt, Altensee, Ammersricht, Angfeld, Augsberg, Dollmannsberg, Eckertsfeld, Einsricht, Frankenhof, Frechetsfeld, Gehrsricht, Geigenwang, Haar, Hackern, Hermannsdorf, Höfling, Mörswinkl, Neuöd, Nonnhof, ™dputzberg, Ottmannsfeld, Pesensricht, Reichenunholden, Reichertsfeld, Ritzelsdorf, Ritzenfeld, Rothsricht, Schöpfendorf, Seibertshof, Sunzendorf, Wirsfeld, Woffenricht, Woppenthal, Aichazandt, Altensee, Ammersricht, Angfeld, Augsberg, Dollmannsberg, Eckertsfeld
Adressen:
1. Gemeinde Illschwang
Hauptstraße 1
92281 Illschwang
2. Ordnungsamt Schwandorf
Stadtplatz 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Am Schloß 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Illschwang – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.