Illschwang ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
2026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92278
Vorwahl
09666
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichazandt, Altensee, Ammersricht, Angfeld, Augsberg, Dollmannsberg, Eckertsfeld, Einsricht, Frankenhof, Frechetsfeld, Gehrsricht, Geigenwang, Haar, Hackern, Hermannsdorf, Höfling, Mörswinkl, Neuöd, Nonnhof, ™dputzberg, Ottmannsfeld, Pesensricht, Reichenunholden, Reichertsfeld, Ritzelsdorf, Ritzenfeld, Rothsricht, Schöpfendorf, Seibertshof, Sunzendorf, Wirsfeld, Woffenricht, Woppenthal, Aichazandt, Altensee, Ammersricht, Angfeld, Augsberg, Dollmannsberg, Eckertsfeld
Adressen:
1. Gemeinde Illschwang
Hauptstraße 1
92281 Illschwang
2. Ordnungsamt Schwandorf
Stadtplatz 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Am Schloß 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Illschwang – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.