Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ilmenau

Die Goethe- und Universitätsstadt Ilmenau liegt in Thüringen, etwa 33 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Erfurt im Tal der Ilm am Nordrand des Thüringer Waldes
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Ilm-Kreis
Einwohner
38.521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
98693, 98694
Vorwahl
03677
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ilmenau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ilmenau
Markt 1
98693 Ilmenau

2. Landratsamt Ilm-Kreis
Bahnhofstraße 2
99310 Arnstadt

3. Agentur für Arbeit Ilmenau
Am Bahnhof 1
98693 Ilmenau
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Uelzen, nicht direkt in Ilmenau, wurden Pläne für ein neues Wohnquartier an der Lüneburger Straße vorgestellt. Das Projekt umfasst neun moderne Wohngebäude, darunter sechs Einzelgebäude und einen Gebäudekomplex aus drei Baukörpern. Die Ilmenau-Wiesen GmbH & Co. KG hat ein Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt, und der Bauausschuss hat dem Antrag zugestimmt. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Hansestadt Uelzen. Das Projekt kann frühestens 2026 starten.

In Ilmenau selbst gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Die Stadt Ilmenau hat allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen und Stadtentwicklung, aber keine aktuellen spezifischen Ankündigungen oder Entscheidungen.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

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Vereinfachtes / Beschleunigtes Verfahren

Nach § 13 BauGB kann die planende Gemeinde einen Bebauungsplan auch in einem „vereinfachten“ bzw. einem „beschleunigten Verfahren“ zur schnelleren Schaffung von Wohnraum aufstellen; nach § 13a im Innenbereich 

Da das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans so lange dauert, bis er in Kraft tritt, können die Gemeinden eine Veränderungssperre für das Gebiet oder einen Teil davon erlassen. So kann vermieden werden, dass in der Entwurfsphase Bauprojekte durchgeführt werden, die dem ursprünglichen Plan zuwiderlaufen. Eine Änderungssperre ist gesetzlich zunächst für zwei Jahre gültig. Die Gemeinde kann diese Frist bei Bedarf um ein drittes Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde die Dauer der Veränderungssperre auf ein viertes Jahr ausdehnen. Damit ist jedoch aus Sicht des Eigentumsschutzes die maximale Dauer für eine entschädigungslos hinzunehmende Duldung einer Veränderungssperre erreicht.

Alternativ zu einer Veränderungssperre kann die Gemeinde die Entscheidung über einzelne Bauvorhaben jeweils um bis zu einem Jahr zurückstellen lassen.