Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ilsede

Ilsede ist eine Gemeinde mit 21.530 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) im Landkreis Peine in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
21.975 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
31241, 31246
Vorwahlen
05172, 05174
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede

2. Ordnungsamt Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede

3. Bauamt Ilsede
Hauptstraße 15
31241 Ilsede
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: Geschlossen Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: Geschlossen Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Ilsede hatSeveral neue Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans beschlossen:

- 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Ilsede, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für seniorengerechten Wohnraum zu schaffen.
- Bebauungsplan Nr. 105 „Wohnquartier Rittergut Gadenstedt“ und 42. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Lahstedt, um ein generationsübergreifendes Wohnprojekt zu ermöglichen.
- Bebauungsplan Nr. 117 “Lahmorgen II“ und 46. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Errichtung von Wohnhäusern in zweiter Reihe und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
- Bebauungsplan Nr. 22 “Gadenstedter Weg“ zur Erweiterung einer Therapieeinrichtung und zur Nutzung eines Wohnhauses unabhängig vom Gewerbe.
- Bebauungsplan „Stedumer Weg“ und 40. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Altgemeinde Ilsede, zur Entwicklung eines Wohngebietes in Klein Solschen und zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen.
- Bebauungsplan Nr. 119 „Biogasanlage Groß Lafferde“ und 47. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Lahstedt, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage.

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Vereinfachtes / Beschleunigtes Verfahren

Nach § 13 BauGB kann die planende Gemeinde einen Bebauungsplan auch in einem „vereinfachten“ bzw. einem „beschleunigten Verfahren“ zur schnelleren Schaffung von Wohnraum aufstellen; nach § 13a im Innenbereich 

Da das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans so lange dauert, bis er in Kraft tritt, können die Gemeinden eine Veränderungssperre für das Gebiet oder einen Teil davon erlassen. So kann vermieden werden, dass in der Entwurfsphase Bauprojekte durchgeführt werden, die dem ursprünglichen Plan zuwiderlaufen. Eine Änderungssperre ist gesetzlich zunächst für zwei Jahre gültig. Die Gemeinde kann diese Frist bei Bedarf um ein drittes Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde die Dauer der Veränderungssperre auf ein viertes Jahr ausdehnen. Damit ist jedoch aus Sicht des Eigentumsschutzes die maximale Dauer für eine entschädigungslos hinzunehmende Duldung einer Veränderungssperre erreicht.

Alternativ zu einer Veränderungssperre kann die Gemeinde die Entscheidung über einzelne Bauvorhaben jeweils um bis zu einem Jahr zurückstellen lassen.