Isernhagen ist eine selbständige Gemeinde in der Region Hannover (Niedersachsen), die sich aus sieben Ortsteilen, darunter vier althergebrachte Bauerschaften, zusammensetzt
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
24.280 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30916
Vorwahlen
0511, 05136, 05139
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Isernhagen
Hauptstraße 3
30916 Isernhagen
2. Ordnungsamt Isernhagen
Hauptstraße 3
30916 Isernhagen
3. Bürgeramt Isernhagen
Hauptstraße 3
30916 Isernhagen
Gemeinde Isernhagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Isernhagen sollen 140 neue Wohneinheiten auf dem Bode-Gelände entstehen. Dazu beginnen Abrissarbeiten, die etwa ein halbes Jahr dauern sollen. Es sind Ein- und Mehrfamilienhäuser geplant.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.