Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Issigau

Issigau ist eine Gemeinde im Landkreis Hof in Oberfranken und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
982 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95188
Vorwahlen
09293, 09288, 09282
Adresse der Gemeinde
Dorfplatz 2, 95188 Issigau
Dorfplatz 2, 95188 Issigau 95188 Bayern DE
Website
Ortsteile
Eichenstein, Kemlas, Reitzenstein, Steingrn, Wolfstein, Eichenstein, Kemlas, Reitzenstein, Steingrün, Wolfstein
Adressen:
1. Gemeinde Issigau
Hauptstraße 1
95183 Issigau

2. Ordnungsamt Landkreis Hof
Maxplatz 1
95028 Hof

3. Bürgeramt Stadt Hof
Ludwigstraße 16
95028 Hof
Gemeinde Issigau – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.