Itterbeck ist eine alte Bauerschaft, die sich zu einer eigenständigen Gemeinde mit 1.820 Einwohnern entwickelt hat
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
1732 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49847
Vorwahl
05948
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Balderhaar, Balderhaarmoor, Doose, Egge, Itterbeckermoor, KleinStriepe, Ratzel, Striepe, Vennebrgge, Balderhaar, Balderhaarmoor, Doose, Egge, Itterbeckermoor, KleinStriepe, Ratzel, Striepe, Vennebrügge
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
2. Einwohnermeldeamt Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
3. Ordnungsamt Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
Gemeinde Itterbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.