Jagstzell ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ostalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
2325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73489, 74579, 74597
Vorwahl
07967
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bhlhof, Dietrichsweiler, Eichenrain, Grnberg, Hegenberg, Kalkhöfe, Kellerhof, Knausberg, Kreuthof, Orrot, RenneckerMhle, Riegelhof, Ropfershof, Rot, Rotbachsägmhle, Rothof, Schweighausen, Spielegert, Walser, Weiler, Winterberg, Bühlhof, Dietrichsweiler, Eichenrain, Grünberg, Hegenberg, Kalkhöfe, Kellerhof, Knausberg, Kreuthof, Orrot, RenneckerMühle, Riegelhof, Ropfershof, Rot, Rotbachsägmühle, Rothof, Schweighausen, Spielegert, Walser
Adressen:
1. Gemeinde Jagstzell
Hauptstraße 1
73489 Jagstzell
2. Ordnungsamt Jagstzell
Hauptstraße 1
73489 Jagstzell
3. Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Gemeinde Jagstzell – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.