Jagstzell ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Ostalbkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
2325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73489, 74579, 74597
Vorwahl
07967
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bhlhof, Dietrichsweiler, Eichenrain, Grnberg, Hegenberg, Kalkhöfe, Kellerhof, Knausberg, Kreuthof, Orrot, RenneckerMhle, Riegelhof, Ropfershof, Rot, Rotbachsägmhle, Rothof, Schweighausen, Spielegert, Walser, Weiler, Winterberg, Bühlhof, Dietrichsweiler, Eichenrain, Grünberg, Hegenberg, Kalkhöfe, Kellerhof, Knausberg, Kreuthof, Orrot, RenneckerMühle, Riegelhof, Ropfershof, Rot, Rotbachsägmühle, Rothof, Schweighausen, Spielegert, Walser
Adressen:
1. Gemeinde Jagstzell
Hauptstraße 1
73489 Jagstzell
2. Ordnungsamt Jagstzell
Hauptstraße 1
73489 Jagstzell
3. Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Gemeinde Jagstzell – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.