Jandelsbrunn ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
3295 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94118
Vorwahlen
08583, 08581
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anglberg, Aßberg, Aßbergermhle, Aßbergerweid, Binderhgel, Dickenbchel, Edhäusel, Fasangarten, Freud, Grund, Grundmhle, Gsteinet, Hanselmhle, Heindlschlag, Hintereben, Hinterwollaberg, Höllmhle, Kaltwasser, Laßberg, Lenzmhle, Linden, Mitterau, Mösing, Neufang, Neuweid, Oberfrauenwald, Pfifferhof, Poppenreut, Reichermhle, Reichling, Reut, Rohrhof, Rosenberg, Schauerbach, Scheiben, Schindelstatt, Schlag, Stierweid, Voglöd, Vorderau
Adressen:
1. Gemeinde Jandelsbrunn
Hauptstraße 2
94558 Jandelsbrunn
2. Landkreis Freyung-Grafenau
Ludwigstraße 1
94078 Freyung
3. Standesamt Jandelsbrunn
Hauptstraße 2
94558 Jandelsbrunn
Gemeinde Jandelsbrunn – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.