Jesenwang mit den Ortsteilen Bergkirchen und Pfaffenhofen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1626 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82287
Vorwahlen
08146, 08145
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bergkirchen, Pfaffenhofen, StWillibald, Bergkirchen, Pfaffenhofen, StWillibald
Adressen:
1. Gemeinde Jesenwang, Hauptstraße 1, 82287 Jesenwang
2. Landratsamt Landsberg am Lech, Am Graben 1, 86899 Landsberg am Lech
3. Bezirksregierung Schwaben, Ludwigstraße 3, 86152 Augsburg
Gemeinde Jesenwang – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.