Die Gemeinde ist Verwaltungssitz des Amtes Jevenstedt. Altenkattbek, Barkhorn, Bramkamp, Dammstedt, Jevenstedterteich, Kolshorn, Kreuzkoppel, Nienkattbek, Pollhorn, Schwabe und Spannan liegen im Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
3392 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24808
Vorwahl
04337
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altenkattbek, Barkhorn, Brahmkamp, Dammstedt, Jevenstedterfeld, Jevenstedterteich, Kreuzkoppel, Papenkamp, Pollhorn, Schwabe, Altenkattbek, Barkhorn, Brahmkamp, Dammstedt, Jevenstedterfeld, Jevenstedterteich, Kreuzkoppel, Papenkamp, Pollhorn, Schwabe
Adressen:
1. Gemeinde Jevenstedt
Hauptstraße 40
24739 Jevenstedt
2. Amtsgericht Rendsburg
Am Kreishaus 1
24768 Rendsburg
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Am Alten Markt 1
24768 Rendsburg
Gemeinde Jevenstedt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.