Joldelund (dänisch Hjoldelund, nordfriesisch Jåålönj) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Nordfriesland                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
763 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
25862                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04673                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Goldelundfeld, Hogelund, Joldelundfeld, Norstedtfeld, Sderland, Goldelundfeld, Hogelund, Joldelundfeld, Norstedtfeld, Süderland                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Joldelund  
   Hauptstraße 20  
   25864 Joldelund
2. Einwohnermeldeamt Joldelund  
   Hauptstraße 20  
   25864 Joldelund
3. Ordnungsamt Joldelund  
   Hauptstraße 20  
   25864 Joldelund
                        
                        
                            
                                Gemeinde Joldelund – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.