Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Joldelund

Joldelund (dänisch Hjoldelund, nordfriesisch Jåålönj) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25862
Vorwahl
04673
Adresse der Amtsverwaltung
Theodor-Storm-Straße 2, 25821 Bredstedt
Theodor-Storm-Straße 2, 25821 Bredstedt 25862 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Goldelundfeld, Hogelund, Joldelundfeld, Norstedtfeld, Sderland, Goldelundfeld, Hogelund, Joldelundfeld, Norstedtfeld, Süderland
Adressen:
1. Gemeinde Joldelund
Hauptstraße 20
25864 Joldelund

2. Einwohnermeldeamt Joldelund
Hauptstraße 20
25864 Joldelund

3. Ordnungsamt Joldelund
Hauptstraße 20
25864 Joldelund
Gemeinde Joldelund – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.