Jonsdorf ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im Zittauer Gebirge
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1479 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
02796                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
035844                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Jonsdorf  
   Hauptstraße 27  
   02796 Jonsdorf  
2. Ordnungsamt Jonsdorf  
   Hauptstraße 27  
   02796 Jonsdorf  
3. Bürgeramt Jonsdorf  
   Hauptstraße 27  
   02796 Jonsdorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Jonsdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
    13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
    13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.