Jübek (dänisch: Jydbæk) ist eine Gemeinde auf der Schleswigschen Geest im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Schleswig-Flensburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2744 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
24855                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04625                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Büsche, Christianshof, Eigenwill, Esperstoft, Esperstoftfeld, Friedrichsau, Gammellund, Görrisau, Hermannsort, Hündingfeld, Jübekfeld, Jübekweide, Kockholm, Prinzenhof, Steinholz, Süderfeld, Westerschau                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Jübek, Am Markt 1, 24558 Jübek  
2. Amtsgericht Rendsburg, Schützenstraße 10, 24768 Rendsburg  
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, Rathausstraße 8, 24768 Rendsburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Jübek – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.