Zu ihr gehören die Orte Jühnde und Barlissen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
973 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
37127                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05502                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Jühnde  
   Hauptstraße 1  
   37127 Jühnde  
2. Einwohnermeldeamt Jühnde  
   Hauptstraße 1  
   37127 Jühnde  
3. Ordnungsamt Jühnde  
   Hauptstraße 1  
   37127 Jühnde  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Jühnde – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.