Jüterbog ist eine Kleinstadt im Landkreis Teltow-Fläming im Bundesland Brandenburg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Teltow-Fläming                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
12.382 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
14913                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
03372                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Jüterbog  
   Markt 1  
   14913 Jüterbog  
2. Landkreis Teltow-Fläming  
   Karl-Marx-Straße 2  
   14943 Luckenwalde  
3. Einwohnermeldeamt Jüterbog  
   Markt 1  
   14913 Jüterbog  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Jüterbog – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    15:00 - 17:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            - Der Bebauungsplan Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" wurde von den Stadtverordneten einstimmig angenommen.
- Am Bullenwall soll Baurecht für die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden, die Stadtverordneten beschlossen dies einstimmig.
- Es finden aktuell keine Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung statt, aber mehrere Bebauungspläne sind in Aufstellung, wie z.B. der Bebauungsplan 030 "Südliche Wallanlagen", Bebauungsplan 036 "Südliches Altstadtquartier" und Bebauungsplan 048 "Gewerbe- und Industriepark Forst Zinna".
- Der Bebauungsplan Nr. 041 "Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" ist in der Erneuten Öffentlichen Auslegung.
- Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie" und des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog sind ebenfalls im Gange.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.