Kabelsketal ist eine Gemeinde im Saalekreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
8937 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06184
Vorwahlen
034204, 0345, 034602, 034604, 034605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kabelsketal
Hauptstraße 1
06184 Kabelsketal
2. Ordnungsamt Kabelsketal
Hauptstraße 1
06184 Kabelsketal
3. Bauamt Kabelsketal
Hauptstraße 1
06184 Kabelsketal
Gemeinde Kabelsketal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Arbeiten zum Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept Kabelsketal begannen Anfang 2023 und wurden im Juni 2024 durch den Gemeinderat beschlossen. Ein Teil dieser Arbeiten umfasste die Anpassung des Bebauungsplans.
- Der Bebauungsplan Nr. 5 und 5a für den Ortsteil Großkugel wurde zuletzt im März 2024 vereinfacht geändert und am 15. März 2024 rechtskräftig.
- Die Änderung umfasst die Gliederung des Mischgebietes in einen vorrangig für Wohnen genutzten Teil und einen für gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehenden Teil, um den Lärmschutz durch eine gewerbliche Bebauung in direkter Nähe zur Bundesstraße 6 zu verbessern.
- Die maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse in den Teilgebieten wurde auf fünf Vollgeschosse festgesetzt, um eine verdichtete Bebauung und Lärmschutz zu ermöglichen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.