Kahla ist eine Kleinstadt im mittleren Saaletal, südlich von Jena
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
6724 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07768
Vorwahl
036424
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kahla
Markt 1
07768 Kahla
2. Einwohnermeldeamt Kahla
Markt 1
07768 Kahla
3. Ordnungsamt Kahla
Markt 1
07768 Kahla
Gemeinde Kahla – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kahla betreffen die Verfügbarkeit und Darstellung der Bebauungspläne auf der Stadtwebsite. Es gibt verschiedene Bebauungspläne wie den B-Plan Innenstadt Kahla, Mischgebiet Am Greudaer Weg, Sondergebiet Oelwiesenweg, und mehrere Wohngebiete, die im Adobe-Reader-PDF Format vorliegen und für eine maßstabsgetreue Darstellung den Adobe Reader erfordern.
Zudem gibt es Hinweise auf den 4. Entwurf zum Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet "Am Teichberg" in der Gemeinde Rothenstein, OT Oelknitz, aunque dies nicht direkt in Kahla liegt, es zeigt jedoch die aktuelle Planungsaktivität in der Region.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.