Kaisheim ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries.
                    
                        
                                
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Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Donau-Ries                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3901 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
86687                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09099                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bertenbreit, Gunzenheim, Hafenreut, Neuhof, Bertenbreit, Gunzenheim, Hafenreut, Neuhof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Kaisheim, Hauptstraße 1, 86687 Kaisheim  
2. Amtsgericht Donauwörth, Ludwigstraße 1, 86609 Donauwörth  
3. Landratsamt Donau-Ries, Bahnhofstraße 2, 86720 Nördlingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kaisheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.