Kalbe ist eine niedersächsische Gemeinde in der Samtgemeinde Sittensen im Landkreis Rotenburg (Wümme) mit 565 Einwohnern.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
589 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
27419
Vorwahl
04282
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kalbe (Milde)
Markt 1
39624 Kalbe (Milde)
2. Einwohnermeldeamt Kalbe
Markt 1
39624 Kalbe (Milde)
3. Ordnungsamt Kalbe
Markt 1
39624 Kalbe (Milde)
Gemeinde Kalbe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kalbe wurde ein Bebauungsplan für eine Agri-Photovoltaikanlage auf einer Fläche von 55 Hektar entlang der Unteren Milde zwischen Kalbe und Vahrholz genehmigt. Der Stadtrat stimmte für den Bebauungsplan, giving the final green light for this project.
Additionally, there are ongoing developments and public notifications regarding various other Bebauungspläne, including the 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan Nr. 02/21 "Wohnbebauung Westpromenade", and the Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächensolarstromanlage Winkelstedt".
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.