Kall ist eine Gemeinde im Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen in der Nordeifel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53925
Vorwahlen
02441, 02445, 02447, 02482, 02486
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anstois, Milzenhäuschen, Rth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe, Anstois, Milzenhäuschen, Rüth, Silberberg, Stritterhof, Wackerberg, Wallenthalerhöhe, Wilhelmshöhe
Adressen:
1. Gemeinde Kall, Hauptstraße 26, 53925 Kall
2. Kreis Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
3. Straßenverkehrsamt Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Gemeinde Kall – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kaller Gemeinderat hat den Weg für zwei neue Projekte im Gewerbegebiet 3 freigemacht. Für die VR-Bank Nordeifel wurde die Genehmigung für den Neubau einer viergeschossigen Verwaltungsstelle mit einem Staffelgeschoss und einem niedrigeren Gebäuderiegel erteilt. Die Firma X-Wood darf zwei weitere Hallen, ein Bürogebäude und Pkw-Stellplätze auf ihrem Grundstück errichten, wofür Teile der Baustelle angeschüttet und die Firsthöhen der Gebäude angepasst werden müssen. Dazu war eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, die einstimmig beschlossen wurde.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.