Kallstadt ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort. Sie gehört der Verbandsgemeinde Freinsheim an, innerhalb derer sie gemessen an der Einwohnerzahl die viertkleinste Ortsgemeinde darstellt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67169
Vorwahl
06322
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kallstadt
Hauptstraße 24
67169 Kallstadt
2. Ordnungsamt Kallstadt
Hauptstraße 24
67169 Kallstadt
3. Finanzamt Ludwigshafen am Rhein
Kaiserstraße 5
67061 Ludwigshafen am Rhein
Gemeinde Kallstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kallstadt in den bereitgestellten Quellen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.