Kandern (alemannisch Chander oder auch Chandre) ist eine Kleinstadt im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
8348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79400
Vorwahl
07626
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadRiedlingen, BadRiedlingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kandern
Hauptstraße 1
79400 Kandern
2. Ordnungsamt Kandern
Hauptstraße 1
79400 Kandern
3. Finanzamt Lörrach (für Kandern zuständig)
Kaiserstraße 3
79539 Lörrach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Kandern hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema des Flächennutzungsplans beschäftigt. Bis die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern, die nächste Offenlage ist für den Herbst geplant.
- Das 4,2 Hektar große Tonwerke-Kandern-Areal muss in der aktuellen Bedarfsplanung berücksichtigt werden.
- 2,34 ha gemischter Baufläche „Auf der Höhe“ inklusive einer Grünfläche zwischen Weiher und Bebauung.
- 0,4 ha Erweiterungsfläche für die August-Macke-Schule auf der „Staig“.
- 1,13 ha Gewerbefläche samt Pufferstreifen zur bestehenden Wohnbebauung im „Flühweg“.
- Das Wohngebiet „Bruckmatt“ soll um 0,7 ha wachsen.
- 0,14 ha gemischte Baufläche in der Ortsmitte und 0,28 ha Wohnbaufläche im „Adolfengarten“ werden beibehalten.
- 0,93 ha Wohnbaufläche mit Grünfläche im „Brühl“.
- 0,6 ha für Wohnbau „Im Gässli/Dorfblick“ und 0,5 ha im „Unteren Letten“ fallen weg.
- 0,17 ha Gewerbefläche in der „Au“ und daran angrenzende Flächen als Gemeinflächen.
- 1,74 ha Wohnbaufläche in „Ettingen/ Beyersgärten“ bleiben trotz des dortigen Streuobstbestandes.
- 2,1 ha Wohnbaufläche „Tieracker“ in einer schmaleren Variante beibehalten.
- Zwei ha Gewerbefläche im „Nollen“ und 0,28 ha für Wohnbau in Egerten-Hagmatt beibehalten.
- Die 2 ha Gewerbefläche „Wolfacker“ entfällt, da sie im Regionalen Grünzug liegt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.