Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kappeln

Bis Juni 2006 war es Garnisonsstadt aufgrund der Stationierung von Marineeinheiten im Stützpunkt Olpenitz. Kappeln ist von je her Handelsplatz und Fischereiort. Bis Juni 2006 war es Garnisonsstadt aufgrund der Stationierung von Marineeinheiten im Stützpunkt Olpenitz
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
8573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24376, 24404Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04642, 04644
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buhs, Ellenberg, Ellenbergholz, Espenis, Freudenlund, Friedenshöh, Gammellck, Grauhöft, Grimsberg, Grimsfeld, Grimsnis, Grödersbyholz, Großgrödersby, Grummark, Habertwedt, Kappelholz, Kleefeld, Kleingrödersby, Knppelberg, Königstein, Loitmark, Loitmarkfeld, Lttfeld, Mhlenholz, Neuheim, Nonsfeld, Röst, Rösterfeld, Sandbek, Stutebll, Stutebllfeld, Töstrupholz, Wassermhle, Wassermhlenholz, Watestelle, Westerlcken, Wiemoos, Wilhelminenhöh, Wittkielberg, Buhs
Adressen:
1. Stadt Kappeln
Am Markt 1
24376 Kappeln

2. Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswiger Str. 70
24837 Schleswig

3. Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel
An der Werft 1
24143 Kiel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung Kappeln hat am 20.11.2024 den Satzungsbeschluss für die 14. Änderung des B-Planes Nr. 65 für den Bereich zwischen der Marina und der Straße Südring gefasst, die am 20.12.2024 rechtskräftig wurde.

Die 7. Änderung der Ortsgestaltungssatzung für den Innenstadtbereich Kappeln wurde am 20.11.2024 beschlossen und am 03.12.2024 bekanntgemacht.

Die Stadtvertretung hat am 27.03.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 97 "Alt-Ellenberg" für den Siedlungsbereich östlich der Schlei beschlossen.

Am 25.01.2023 wurden B-Plan-Änderungen zur Regulierung von Ferienwohnnutzung in überplanten Wohngebieten beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen, die am 01.02.2023 in Kraft trat.

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.